Weisungsfrei und unabhängig: Juraprofessor zerlegt Studie zu Warnmodellen

2. März 2012 § Hinterlasse einen Kommentar

Wer Musik oder Filme mutmaßlich illegal tauscht, soll vom Provider verwarnt werden. So wollen es Rechte-Inhaber und Politik. Ein Gutachter aber hält das für rechtswidrig.

    Ein Internetnutzer erhält von seinem Provider eine Nachricht. „Über die IP-Adresse, die Ihrem Anschluss zugeordnet wurde, ist mutmaßlich illegal kopiertes Material hoch- oder heruntergeladen worden“, steht darin. Und weiter: „Das hat der Rechteinhaber dieses Materials festgestellt. Er hat uns beauftragt, Ihre Identität festzustellen und Sie zu verwarnen. Sollten wir Sie mehrmals verwarnen müssen, wird der Rechteinhaber vor Gericht Auskunft von uns über Sie, den Anschlussinhaber, verlangen und weitere Schritte einleiten.“

    So könnte ein Warnmodell zur Abschreckung von Filesharern aussehen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat vor einigen Wochen eine Studie der Fachhochschule Köln vorgestellt, in der ein solches „vorgerichtliches Mitwirkungsmodell“ für Deutschland vorgeschlagen wird. Doch ein Gegengutachten, in Auftrag gegeben vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, kommt zu dem Schluss, solche Modelle seien in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig.

    Während der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto die BMWi-Studie noch ausdrücklich als „eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie“ bezeichnet hatte, wollen die Provider unter den eco-Mitgliedern die Einführung von Warnmodellen verhindern. Sie haben kein Interesse daran, die nötige Infrastruktur auf eigene Kosten aufzubauen und dafür auch noch den Ärger ihrer Kunden auf sich zu ziehen. Sie wollen neutrale Anbieter von Internetzugängen bleiben und keine Verantwortung für das übernehmen, was ihre Kunden mit diesen Zugängen anstellen.

    Mitte März will Staatssekretär Otto darüber mit den betroffenen Unternehmen diskutieren und „noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen.“ Angesichts der Argumente aus dem 40-seitigen Gegengutachten von eco, das ZEIT ONLINE vorliegt, ist schwer vorstellbar, dass es soweit kommt.

    Angefertigt hat es der Juraprofessor Thomas Hoeren von der Universität Münster. „Weisungsfrei und unabhängig“, steht in der Einleitung.

    Die Einschätzung der Fachhochschule Köln, die Warnhinweise könnten in Deutschland eingeführt werden, da dies aus datenschutzrechtlicher, europa- und verfassungsrechtlicher Sicht zulässig sei, teilt Hoeren nicht: „Gegen das vorgeschlagene Warnhinweismodell bestehen sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht erhebliche Bedenken“, schreibt er.

    Hoeren hat eine ganze Reihe von Kritikpunkten. Ein zentraler Einwand gegen Warnhinweise sei die „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“. Das Modell führe „im Kern dazu, dass Private Befugnisse erhielten, die eigentlich (Strafverfolgungs-)Behörden oder den Gerichten vorbehalten sein sollten. Denn das Modell sieht vor, dass die Zugangsanbieter lediglich auf Hinweis der Rechteinhaber ihre Kunden verwarnen und in die Verstoßliste aufnehmen. Die rechtliche Einzelfallprüfung, ob tatsächlich ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, können die Zugangsanbieter schlechterdings nicht leisten.“

    Ein weiteres: „Denn den Nutzern stehen keine entsprechenden außergerichtlichen Instrumentarien zur Verfügung, mit denen sie sich gegen unberechtigte Verstoßvorwürfe wehren könnten“, heißt es im Gutachten. Das sei hinsichtlich der Unschuldsvermutung „bedenklich“.

    Vor einer „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“ hatte zuvor schon der Verein Digitale Gesellschaft in einem Schattenbericht zur Studie der Fachhochschule Köln gewarnt. Der Vereinsvorsitzende und Blogger Markus Beckedahl sagte: „Internetanbieter und Hoster werden damit gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten in Personalunion gemacht. Diese Maßnahme durchbricht ein ehernes Prinzip: Der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken.“

    Auf den Schattenbericht bezieht sich Hoeren auch selbst. Unter dem Punkt Falsche Zuordnung von IP-Adressen verweist er auf das Argument der Digitalen Gesellschaft, dass Inhaber eines Internet-Anschlusses nicht immer auch die Benutzer hinter einer IP-Adresse sind: „Oftmals werden Internetverbindungen mit einer großen Anzahl fremder Personen geteilt, sei es absichtlich oder unabsichtlich. Darüber hinaus kommt es immer öfter zu Sicherheitslücken in Systemen. Diese machen sich Kriminelle zunutze und verwenden ‚gehackte‘, fremde Internetzugänge für Rechtsverstöße. Darüber hinaus setzen Nutzer zunehmend Anonymisierungstools ein.“

    Ganz im Sinne von eco beschreibt der Juraprofessor zudem, wie „das Warnhinweismodell im Ergebnis einseitig die Interessen der Rechteinhaber stärkt“. Die Zugangsanbieter – viele von ihnen sind bei eco organisiert – müssten dagegen „befürchten, gegenüber ihren Kunden als ‚moralisch‘ Verantwortliche für das Vorgehen der Rechteinhaber dazustehen.“

    Ganze 17 Seiten des Gutachtens widmen sich allein dem Abgleich mit geltenden Gesetzen. Dabei kommt Hoeren zu dem Schluss, dass eine Vereinbarkeit mit EU-Recht „zweifelhaft“ und mit dem Fernmeldegeheimnis nicht möglich sei. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das Modell zumindest „äußerst bedenklich“.

    Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco, fasst das Gutachten knapp zusammen: „Es zeigt sich, dass das vorgeschlagene Verfahren rechtswidrig ist und als Grundlage für die weitere Diskussionen wenig taugt.“

    In seinem eigenen Fazit schreibt Hoeren, die Etablierung eines Warnhinweismodells würde weitergehenden Maßnahmen wie Internetsperren den Weg ebnen, wie sie von den Rechteinhabern auch immer wieder gefordert würden. Die Autoren der BMWi-Studie schließen solche Maßnahmen zwar aus, und auch die Bundesregierung hat sich – zuletzt in Person von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) – eindeutig gegen Netzsperren ausgesprochen. Aber der Jurist denkt offenbar an künftige Regierungen – und an den Grundsatz der Netzsperren-Gegner seit den Protesten gegen das Zugangserschwerungsgesetz: Wehret den Anfängen.

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